Der Bundesrat hat am Freitag, 11. September 2015, die von EWA erarbeitete und vom Kanton Uri eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung für das Kraftwerk Gurtnellen genehmigt. Die Planung sieht am Gornerbach eine Mehrnutzung vor, die mit einer Absenkung der Restwassermengen verbunden ist.
Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass unterhalb von Wasserentnahmen für die Stromproduktion eine Mindestrestwassermenge in Flüssen verbleiben muss. Die verbleibende Wassermenge muss die Erhaltung der natürlichen Funktionen des Gewässers (z. B. Lebensraum für Flora und Fauna, Strukturierung der Landschaft oder die Speisung des Grundwassers) gewährleisten.
In gewissen Fällen können die Kantone Restwassermengen festlegen, die das gesetzliche Minimum unterschreiten. Bedingung dafür ist jedoch, dass geeignete Ausgleichsmassnahmengetroffen werden.
Im Fall des Kraftwerks Gurtnellen sind der Umfang der Mehrnutzung sowie die vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen in einer Schutz- und Nutzungsplanung festgehalten. Diese ist nun am Freitag, 11. September 2015, vom Bundesrat genehmigt worden.
Dank der Schutz- und Nutzungsplanung kann das Kraftwerk Gurtnellen nach seiner Erweiterung jährlich 1,5 GWh mehr Energie produzieren.